Allgemeine Geschäftsbedingungen Kienemund Ladenvermietung GmbH

§ 1 Nachweistätigkeit/Provisionsanspruch

Vertragsabschlüsse durch unsere direkte oder mitursächliche Nachweistätigkeit rechtfertigen den Anspruch auf die Maklerprovision. Erfolgt der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Zeitpunkt und/oder zu anderen Bedingungen, d. h. wird ein gemietetes Objekt später gekauft oder ein zum Kauf angebotenes Objekt gemietet oder im Wege einer Zwangsversteigerung erworben, ist der Provisionsanspruch ebenfalls gegeben. Nach Angabe eines Angebotes und/oder während aufgenommener Verhandlungen halten wir uns für den Auftraggeber und Angebotsempfänger ständig vermittlungsbereit. Der Anspruch auf Maklerprovision bleibt auch dann bestehen, wenn der geschlossene Vertrag wirksam angefochten wird, aufgehoben wird, nichtig ist, eine Partei vom Vertrag zurücktritt oder die Wandlung erklärt, der Vertrag ganz oder teilweise nicht durchgeführt wird.

 

§ 2 Provisionssätze

Die Maklerprovision entspricht den in Nordrhein-Westfalen üblichen Sätzen, ist fällig mit Vertragsabschluss und sofort zahlbar.

1. Kauf und Verkauf von Grundbesitz,
berechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis, d. h. von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen: vom Käufer wie auch vom Verkäufer je 4%.

2. Kauf und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen,
berechnet vom Vertragswert: vom Käufer wie auch vom Verkäufer je 4%.

3. Erbbaurecht,
berechnet vom Grundstückswert und bestehenden Aufbauten: vom Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten je 3%.

4. Vorkaufsrecht,
berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks oder Objekts: vom Berechtigten 1%.

5. Vermietung und Verpachtung
zahlbar vom Mieter oder Pächter. Nach Vereinbarung zusätzlich vom Eigentümer und/oder Vermieter oder Verpächter:

a) bei Verträgen bis zu 5 Jahren Dauer 2,5 Monatsmieten als Mindestgebühr,

b) bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren 3% aus der Zehnjahresmiete

c) ein vereinbarter Optionszeitraum gilt als Mietzeit d) bei Staffelmiete berechnet vom Durchschnitts-Mietpreis der Vertragslaufzeit,

e) bei Umsatzmiete berechnet vom Mietpreis des Angebotes.

Die vorgenannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6. Vermittlung von Bauaufträgen und Bauleistungen
zahlbar vom Auftragnehmer, berechnet vom Auftragswert des Gesamtvolumens der Vermittlung 3%.

 

§ 3 Vorkenntnis

Ist ein angebotenes Objekt bereits bekannt, so ist dies Innerhalb von 10 Tagen nach Absendung des Angebotes bzw. nach mündlicher oder telefonischer Information über das Objekt schriftlich mitzuteilen. Erfolgt die Mitteilung der Vorkenntnis nicht frist- und formgerecht, dann ist eine Berufung auf Vorkenntnis unzulässig. Die Makler-gebühr ist dann auch bei Vorkenntnis fällig.

 

§ 4 Angebotsangaben

Unsere Angebote sind nach Auskünften des Auftraggebers aufgestellt. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Wir können keine Gewähr für die Erreichung der wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele übernehmen. Jedes Angebot ist freibleibend und unverbindlich.

 

§ 5 Verbot der Weitergabe

Das Angebot ist nur für den Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe des Angebotes an Dritte, ohne unsere schriftliche Zustimmung, haftet der Empfänger des Angebotes für alle Schäden, die uns entstehen.

 

§ 6 Direkte Verhandlung/Auskunftspflicht

Wenn durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit die Verhandlungsparteien direkte Verhandlungen aufnehmen, ist auf uns Bezug zu nehmen und der Inhalt der Verhandlungen unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. Auch für diesen Fall halten wir uns für den Auftraggeber und Angebotsempfänger ständig vermittlungsbereit. Nach Vertragsabschluss hat der Auftraggeber und der Empfänger des Angebotes auf unser Verlangen den Vertragspartner bekannt zu geben und ggfs. eine Vertragsabschrift zu überlassen.

 

§ 7 Schlussbestimmungen

Sollten diese Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Bestimmungen als Ganzes oder einzelner Teile nicht berührt, vielmehr ist die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ergänzen, die den damit verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich ersetzt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lippstadt.

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